Studienplatz einklagen Tiermedizin
Studienplatz einklagen Tiermedizin
Studienplatz einklagen Tiermedizin? Für Bewerber im Inland die einzige Möglichkeit, an der Stiftung für Hochschulzulassung vorbei einen Studienplatz zu erlangen. Bei Tiermedizin ergeben sich für Klageverfahren mehrere Besonderheiten: Tiermedizin kann nur an 5 Unis studiert und damit eingeklagt werden. Tiermedizin kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Etwas anders gilt für Verfahren zum höheren Fachsemester. Hier kann der Einstieg zu jedem Semester erfolgen. Dieser Beitrag klärt auf, mit welcher Strategie die größten Chancen auf einen Studienplatz gesichert werden können.
1. Wo kann Tiermedizin eingeklagt werden? Welche Fristen sind zu beachten?
2. Welche Unis sind zu empfehlen?
3. Welche Strategie bietet die besten Chancen?
4. Wie kann Tiermedizin zum höheren Fachsemester eingeklagt werden?
1. Wo kann Tiermedizin eingeklagt werden? Welche Fristen sind zu beachten?
München: Frist keine
Hannover: Frist 15.10.
Berlin: Frist 01.10.
Gießen: Frist 01.09.
Leipzig: Frist keine
2. Welche Unis sind zu empfehlen?
Ich empfehle die o.g. Unis in folgende Reihenfolge:
- Leipzig
- München
- Hannover
- Gießen
- Berlin
3. Welche Strategie bietet die besten Chancen?
Bei Tiermedizin ist sicher zu erwarten, dass es bedeutend mehr Bewerber als freie Studienplätze gibt. Daher ist zur Erhöhung der Chancen zu empfehlen, mehrere Unis zu verklagen.
4. Wie kann Tiermedizin zum höheren Fachsemester eingeklagt werden?
Zum höheren Fachsemester ergibt sich zunächst die Besonderheit, dass ein Einstieg sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich ist.
Wichtig ist der Nachweis der Studienberechtigung zum höheren Fachsemester, also der Anrechnungsbescheid. Aus ihm ergibt sich, in welchem Semester das Studium aufgenommen werden kann.
Wichtig: die Chancen bei Klagen ins höhere Semester sind recht gut. Zum einen gibt es wenig Konkurrenten, zum anderen kann sowohl auf das Wunschsemester als auch auf jedes niedrigere Semester geklagt werden. Dadurch erhöheren sich die Chancen erheblich.
Die Anwaltskosten sind sehr unterschiedlich und liegen für eine gerichtliches Verfahren zwischen 367,23 € bis 540,50 €.
Am günstigsten sind Verfahren in München und Leipzig, im Mittelfeld liegen Hannover und Gießen, Berlin ist am teuersten.
Für die Kostenkalkulation biete ich Ihnen 2 kostenfreie Möglichkeiten an:
-sie taxieren die Kosten selbst hier in unserem Kostenrechner
-sie lassen fordern hier einen kostenfreien Kostenanschlag an.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an (0511. 220 620 60) oder mailen mir (tarneden@tarneden.de)
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