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Schulrecht

Rechtsanwalt Rolf Tarneden

Im Schulrecht wird zumeist um Noten, Versetzung, Einstufungsempfehlungen und Ordnungsmaßnahmen gestritten. Zu den Schulordnungsmaßnahmen zählen insbesondere der Ausschluss vom Unterricht, die Verweisung in einer Parallelklasse und der Schulverweis. Diese schultafelSchulordnungsmaßnahmen sind in Niedersachsen im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 61 NSchG) nomiert. Über ihre Anordnung entscheidet die Klassenkonferenz. Der Schüler hat ein Recht auf Anwesenheit in der Konferenz. Auch muss er rechtzeitig vorher informiert werden. Wer z.B. einen Unterrichtsausschluss von 2 Wochen erhalten hat, muss kurzfristig bei Gericht einen Eilantrag stellen, wenn er vor Ablauf von 2 Wochen erreichen will, dass die Ordnungsmaßnahme aufgehoben wird. Einzelheiten finden Sie in meinen Fachartikeln:

alt Schulrecht: Schuldisziplinarmaßnahme: Was nun? FAQ vom Rechtsanwalt

 

alt Rechtsschutz gegen Schulordnungsmaßnahmen (§ 61 NSchG)

 

Wird um Noten und Versetzungen gestritten, so gelten die Grundsätze der Prüfungsanfechtung. Dazu kann umfassend auf meine Fachartikel zum Prüfungsrecht hier auf unserer homepage verwiesen werden. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung. Wie Sie diesen Seiten entnehmen können, bin ich seit Jahren im Bereich des Bildungsrechtes tätig.

 



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