|

Familienrecht
Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Im Familienrecht helfe ich Ihnen durch Rat und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung ( vor dem Familiengericht). Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in diesem Rechtsgebiet derzeit zum einen bei Hilfe wegen häuslicher Gewalt, also Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, Wohnungszuweisungsverfahren nach § 1360 a BGB, einstweiligen Anordnungen wegen Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt sowie einstweiligen Anordnungen wegen Umgang und Sorgerecht. Hieran anschließend bearbeite ich die Ehescheidung ( auch Härtefallscheidung) mit weiteren Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinn. Zum anderen bin ich detailliert im Unterhaltsrecht tätig. Neben Ehegatten - und Kindesunterhalt geht es hier auch um die Abwehr von nach § 94 SGB XII übergeleiteten Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder, Elternunterhalt und Ausbildungsunterhalt. Schließlich vertrete ich Betroffene, denen das Jugendamt die Kinder weg genommen hat, gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht.
Für sofortige Hilfe rufen Sie bitte an. Nachstehend finden Sie Informationen zum Familienrecht:
|
|
|