Studienplatzklage Sommersemester 2006?

Rechtsanwalt Rolf Tarneden

Es ist wieder soweit. Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) hat die begehrten knappen Studienplätze in den NC-Fächern vergeben. Viele Tausend Antragsteller haben einen Ablehnungsbescheid bekommen. Der "Druck" auf die Studienplätze ist in den Studiengängen Psychologie und Humanmedizin von allen ZVS-Studiengängen mit Abstand am größten. In diesen Fächern kommen die meisten Bewerber auf einen freien Studienplatz. Lohnt sich eine Studienplatzklage noch zum Sommersemester 2006? Dieser Frage wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Fragestellungen nachgegangen:


 1. An welchen Universitäten wird Humanmedizin zum Sommersemester 2006 angeboten?


 2. Studienplatzklage noch fristgerecht für das Sommersemester 2006 möglich?


 3. Studienplatzklage in anderen (ZVS-) Studiengängen möglich?


 4. Fazit


1. An welchen Universitäten wird Humanmedizin zum Sommersemester 2006 angeboten?

Bei folgenden Hochschulen wird zum Sommersemester 2006 der Studiengang Humanmedizin angeboten.

Universität Bundesland

Berlin-Charité Berlin

Würzburg Bayern

Nürnberg-Erlangen Bayern

Köln Nordrhein-Westfalen

Münster Nordrhein-Westfalen

Gießen Hessen

Tübingen Baden-Württemberg

Mainz Rheinland-Pfalz

Göttingen Niedersachsen

Da im Studiengang Humanmedizin bundesweit überwiegend das Studienjahr eingeführt ist, wird nur ein Bruchteil der freien Studienplätze zum Sommersemester 2006 vergeben. Nur bei den (vorstehend genannten) Universitäten, die auch im Sommersemester 2006 einen Studienbeginn ermöglichen, kann jetzt (zum Erstsemester) eine Studienplatzklage erhoben werden.

Die meisten Studienorte in diesem Bereich stellen die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Dies ist nicht ungewöhnlich, da diese Länder als bevölkerungsstarke Bundesländer von jeher zu den Bildungshochburgen in Deutschlands Hochschullandschaft zählen.

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2. Studienplatzklage noch fristgerecht für das Sommersemester 2006 möglich?

Die ZVS-Bescheide datieren auf Ende März 2006 und sind mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Klagfrist: ein Monat. Diese Frist ist für die (hier beschriebene) Studienplatzklage (auch Kapazitätsklage genannt) ohne Bedeutung. Auch wird bei der hier beschriebenen Studienplatzklage nicht gegen diesen Bescheid oder gegen die ZVS geklagt. Die Klagen richten sich gegen die Hochschulen.

Zu bedenken ist jedoch, dass der Vorlesungsbetrieb für das Sommersemester 2006, für das mit der Studienplatzklage der Studienplatz begehrt wird, bereits begonnen hat. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Studienplatzklagen laufen jedoch häufig noch Monate in das laufende - von den Studienplatzklägern begehrte - Semester hinein. In manchen Bundesländern stellen sich die Verwaltungsgerichte auf den Standpunkt, dass eine Studienplatzklage solange möglich ist, bis das Verwaltungsgericht entschieden hat. Dieses kann bisweilen sogar bis an das Semesterende reichen. Dann ist also eine Studienplatzklage auch in den nächsten Wochen, ggf. sogar Monaten, noch möglich.

Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass in einigen Bundesländern eine Studienplatzklage jedenfalls dann nicht mehr möglich ist, wenn nicht bereits der Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes bei der Universität beantragt worden ist. Wer diesen Antrag (bis heute) nicht gestellt hat, ist in diesen Bundesländern von der Studienplatzklage ausgeschlossen. Es muss somit der Prüfung im Einzelfall vorbehalten bleiben, ob eine Klage für das Sommersemester 2006 noch möglich ist.

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3. Studienplatzklage in anderen (ZVS-) Studiengängen möglich?

Die ZVS vergibt die Studienplätze in den Studiengängen

* Humanmedizin

* Tiermedizin

* Zahnmedizin

* Psychologie

* Pharmazie

* Biologie

Tiermedizin wird bundesweit nur zum Wintersemester angeboten. Eine Studienplatzklage (für das erste Semester) zum Sommersemester 2006 ist somit nicht möglich. Alle anderen Studiengänge werden auch zum Sommersemester 2006 angeboten. Wo ein Angebot besteht, kann grundsätzlich eine Studienplatzklage erhoben werden.

Wer sich für Studiengänge interessiert, die nicht über die ZVS vergeben werden, findet weitere Informationen in meinem Artikel: Studienplatzklage Lehramt, hier im Ratgeber.

Die Besonderheiten, die unter 2. dargestellt sind, sind in allen Fällen zu beachten.

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4. Fazit

Dem Recht der Studienplatzklage liegt ein wesentlicher Grundsatz des Verfassungsrechtes zugrunde, nämlich: Hochschulrecht ist Ländersache. Dies bedingt, dass es nicht die Studienplatzklage gibt, die deutschlandweit erhoben werden kann. Es sind stets die Besonderheiten des Bundeslandes zu berücksichtigen. Eine Studienplatzklage zum Sommersemester 2006 ist aber in bestimmten Fällen noch möglich.

Näheres zu dem Prinzip und den Kosten einer Studienplatzklage finden sich in meinen Artikeln "Studienplatzklage - Ein Überblick" sowie "Studienplatzklage Medizin - Möglichkeiten der Kostenoptimierung".

Wenn Sie Interesse haben, setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.

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