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Mehr Rechte für Telefonkunden im Jahr 2012 geplant |
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Horst-Oliver Buschmann
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Dienstag, den 10. Januar 2012 um 14:19 Uhr |
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Der Gesetzgeber plant eine Änderung des geltenden Telekommunikationsgesetzes (TKG), welche in weiten Teilen zu einer Stärkung der Rechte der Telefonkunden führt.
So sind unter anderem folgende Änderungen geplant:
- Die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen dürfen zukünftig keine Kosten mehr für die Zeit verlangen, die ein Kunde in der Warteschleife der Service-Hotline verbringt.
- Weiterhin sollen die Telefonanbieter verpflichtet werden, den Kunden Telefonverträge mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten anzubieten.
- Zudem soll möglich sein, beim Festnetzanschluss den Anbieter innerhalb eines Tages zu wechseln.
Mehr Rechte auch beim Umzug:
Gegenwärtig hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht, wenn der bisherige Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnort nicht anbietet oder aus technischen Gründen nicht anbieten kann.
Dies soll sich ändern. So sollen die Telefonanbieter verpflichtet werden, die vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. DSL-Geschwindigkeit) ohne Neubeginn der Vertragslauflaufzeit am neuen Wohnort zu erbringen. Wird beispielsweise am neuen Wohnort die bisherige DSL-Geschwindigkeit nicht angeboten oder erreicht, so steht dem Kunden nunmehr ein Sonderkündigungsrecht (Kündigungsfrist: 3 Monate) zu.
Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit nicht abzusehen, da der Bundesrat Änderungswünsche angemeldet hat. |