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Testbeitrag R.T. Formate - VG Hannover entscheidet |
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Geschrieben von: Rechtsanwalt Rolf Tarneden
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Donnerstag, den 29. Dezember 2011 um 14:02 Uhr |
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Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 28.10.2010 (Az.: 12 A 3688/07) entschieden, dass dem dortigen Kläger Ausweisersatz zu erteilen ist. Hintergrund des Rechtsstreites: Der Kläger hatte geltend gemacht, er könne in der Ukraine keinen ukrainischen Pass erhalten. Die Beklagte hatte entgegnet, dass sich der Kläger nicht ausreichend bemühe. Der Kläger hatte Beweis angetreten und Schreiben der Botschaft der Ukraine vorgelegt. Aus diesen ergab sich tatsächlich, dass der Kläger allenfalls nach langer Wartezeit eine Chance auf einen Ausweis hätte. Der Kläger war hier berufstätig, ist verheiratet und hatte Kinder. Ihm war daher ein längerer Aufenthalt in der Ukraine nicht zuzumuten.
Die Beklagte wurde daher verurteilt, dem Kläger eine Reiseausweis für Ausländer zu erteilen. Näheres zu dieser Problematik finden Sie auch in meinem Fachbeitrag http://www.tarneden-inhestern.de/Reisepass-und-Passersatz-fuer-Auslaender.html hier auf der homepage.
Die Beklagte wollte die Entscheidung nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Auch diese blieb erfolglos. Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat den Antrag auf Zulassung der Berufung mit Beschluss vom 10.06.2011 zurückgewiesen. Damit ist der Fall für den Kläger in letzter Instanz gewonnen.
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