Studienplatzklage Medizin (Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin)

Rechtsanwalt Rolf Tarneden (Stand: November 2011)

 

Wer sich für eine Studienplatzklage Medizin (Tiermedizin, Humanmedizin, Zahnmedizin) interessiert, sollte sich unbedingt frühzeitig informieren. Das Hochschulrecht befindet sich im Umbruch. Einen Studienplatz Medizin einzuklagen, erfordert mehr denn je eine gründlicher Strategie und frühzeitige Planung. Immer mehr muss die Klagestrategie mit der Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de, früher ZVS) abgestimmt werden. Daneben spielen immer öfter Note und Wartezeit bei den Erfolgschancen der Gerichte die entscheidende Rolle. Ich bin langjährig im Hochschulrecht tätig, war schon früh als Korrekturassistent an der Uni tätig, habe später Juristen als Repetitor ausgebildet, war Vertragsanwalt des Studentenwerkes Hannover und habe für das Studentenwerk Studenten beraten und bin jetzt langjährig als Anwalt im Hochschulrecht tätig, kurzgefasst: ich bin dem Hochschulrecht eng verbunden. Welche Strategie hat Erfolg? Wie viele Unis sollte ich verklagen? Wie groß sind die Chancen? Und: Was kostet es, einen Studienplatz einzuklagen? Mehr dazu in diesem Beitrag:

 1.Stimmt es, dass Note und Wartezeit keine Rolle spielen bei der Studienplatzklage?

 2.Was ist die richtige Strategie für die Studienplatzklage?

 3.Wie viele Unis sollte ich verklagen bei Humanmedizin, Tiermedizin und Zahnmedizin?

 4.Wann sollte ich die Studienplatzklagen idealerweise planen?

 5.Welche Kosten muss ich kalkulieren?


1.Stimmt es, dass Note und Wartezeit keine Rolle spielen bei der Studienplatzklage?

Das kommt auf das Bundesland an. In Hamburg z.B. kommt es auf Note und Wartezeit an. In Niedersachsen (Stand: 11.2011) nicht. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wichtig: Das Hochschulrecht befindet sich im Umbruch. In immer mehr Bundesländern kommt es auf Note und Wartezeit bei Medizinstudienplatzklagen an. Wer mit 3 Wartesemestern und einem Abischnitt von 2,1 in Bundesländern klagt, in denen versteckte Studienplätze nach Note und Wartezeit vergeben werden, führt in den Medizinstudiengängen ein Verfahren, dass praktisch chancenlos ist. 

 Seitenanfang


2.Was ist die richtige Strategie für die Studienplatzklage?

Eine gründliche und möglichst frühzeitige Analyse idealerweise vor den Bewerbungsstichtagen 15.07. (Wintersemester) und 15.01. Sommersemester.

Auch nach Ablauf der Stichtage 15.07. und 15.01. können noch viele Klageverfahren eingeleitet werden. Die Klagestrategie kann sich dann aber nur noch ausrichten an dem Bewerbungsverhalten, dass der Bewerber bei hochschulstart.de vorgenommen hat.

Eine ideale Klagestrategie erfordert inzwischen die Verbindung der Auswahl der Hochschulen schon vor den Bewerbungsstichtagen 15.07./15.01. bei hochschulstart.de mit einer späteren Klagestrategie.

Lesen Sie hier im Beitrag Ziffer. 3 zu den entscheidenden Kriterien für die richtigen Strategie.

Zudem müssen unbedingt die Fristen beachtet werden. Einzelheiten zu den zu beachtenden Fristen finden Sie hier in meinem Fachartikel, hier auf der homepage.

 

 Seitenanfang


3. Wie viele Unis sollte ich verklagen bei Humanmedizin, Tiermedizin und Zahnmedizin?

3.1. Humanmedizin

Versteckte Studienplätze werden von Bundesland zu Bundesland nach unterschiedlichen Kriterien chemikervergeben: Hier die Kriterien, auf die es ankommen kann:

  • Note
  • Wartezeit
  • Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de, ehemals ZVS): immer mehr Gerichte fordern, dass Sie nur die Uni verklagen können, für die Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung beworben haben
  • Ranglisten im Auswahlverfahren der Hochschulen (versteckte Studienplätze werden in manchen Bundesländern vergeben nach Maßgabe des Rangplatzes des jeweiligen Studienplatzklägers in den Ranglisten, die die Hochschulen erstellen im Auswahlverfahren der Hochschulen)
  • Zeitpunkt der Antragstellung
  • und schließlich: ausschließlich Losverfahren mit gleicher Chance

Daraus ergeben sich für künftige Verfahren klare Empfehlungen, nämlich für Bewerber mit guten Noten (3.1.1.), viel Wartezeit (3.1.2). bzw. für eine richtige Bewerbungsstrategie bei hochschulstart.de (3.1.3.). Im Einzelnen:

3.1.1. Empfehlung für Bewerber mit guten Noten:

Mit "guter Note" ist eine Abi mit einer 1 vor dem Komma gemeint, also mindestens 1,9. Für diese Bewerber ist dann zu analysieren, bei welchen Unis mit welcher Ortspräferenz es mit Blick auf ein Klageverfahren zu empfehlen ist, sich bei hochschulstart.de zu bewerben.

Ferner sind die Bundesländer zu analysieren, bei denen es auf Note ankommt.

Dann sollten diese Bewerber entscheiden, ob Sie nur in Bundesländern klagen wollen, in denen nach Note verbeben wird oder auch in solchen, ob mit gleicher Loschance Studienplätze vergeben werden. 

 

3.1.2. Empfehlung für Bewerber mit viel Wartesemestern:

Bewerber mit vielen Wartemestern (mindestens 8) sollten ihr Augenmerk auf Bundesländer richten, in denen die Studienplätze unter Berücksichtigung der Wartezeit vergeben werden. Hier muss unbedingt im Auge behalten werden, wann die Zulassung im Rahmen der Wartezeitquote zu erwarten ist: würde die 6 Monate später ohnehin erfolgen, muss kein teures Klageverfahren geführt werden.

Diese Bewerber müssen daneben entscheiden, ob Sie auch dort Verfahren führen wollen, wo die versteckten Studienplätze mit gleicher Chance verlost werden (so z.B. zur Zeit (Stand 11.2011) in Niedersachsen).


3.1.3. Empfehlung für die richtige Bewerberbungsstategie bei hochschulstart.de

Bespielsweise in Hamburg und jüngst (vgl. in Nordrhein-Wesfahlen, aber auch in anderen Bundesländern, kann eine Studienplatzklage nur dann Erfolg haben, wenn der Bewerber sich im Verfahren bei hochschulstart.de für die Uni beworben hat, der er verklagen möchte. 

Die Gerichte/Vergabeverordnung stellen dann unterschiedliche Anforderungen:

In manchen Bundesländern genügt es, dass Sie sich überhaupt für bei hochschulstart.de für die Wunschuni beworben haben (egal, ob Rangplatz 1 oder 6).

In anderen Bundesländern haben Sie nur dann reale Chancen, mit der Klage zum Erfolg zu kommen, wenn Sie Ihre Wunschuni mit der richtigen Ortspräferenz (in aller Regel Rangplatz 1) angegeben haben.

Von den so genannten Rundschlagverfahren, d.h. alle Medizinunis deutschlandweit zu verklagen, ist daher inzwischen abzuraten.

Nur die ideale Kombination aus Bewerbungsverhalten bei hochschulstart.de und rechtzeitiger Planung der Studienplatzklage kann Ihre Chancen optimieren.

3.1.4. Empfehlung für alle Bewerber

Wichtig: Da immer mehr Bundesländer die Bewerbungsfristen zur Vorbereitung der Studienplatzklage deutlich vor den Vorlesungsbeginn legen (vielfach auf die Bewerbungsstichtage: 15.07. zum Wintersemester und 15.01. zum Sommersemester), ist unbedingt zu empfehlen, sich vor diesen Stichtagen umfassend zu informieren, um die Chancen zu optimieren.·

Fragen Sie nach ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ): Wir helfen Ihnen, die richtige Strategie zu entwickeln. Kosten entstehen Ihnen nur, wenn dies beidseits vereinbart wird.

 

3.2. Tiermedizin

Da es nur 5 Hochschulen (Leipzig, Hannover, Berlin, Gießen und München) gibt, die Tiermedizin anbieten, empfehle ich, alle 5 Hochschule zu verklagen. Denn es ist immer davon auszugehen, dass mehr Bewerber klagen als versteckte Studienplätze ergeben werden.

Es ist natürlich auch eine Preisfrage. Verfahren in Berlin oder Hannover oder Leizpzig sind zu ganz unterscheidlichen Kosten zu haben: Berlin teuer, Leipzig günstig. 

Wir haben auch mit kleinem Budget erfolgreich in Tiermedizin Studienplätze erstritten.

Vorteil: Zur Zeit (Achtung: ständig Änderungen möglich) sind überall (noch) Verfahren unabhängig von Note/Wartezeit sowie Bewerbungsverhalten bei der Stiftung für hochschulzulassung (hochschstart.de, ehemals ZVS) möglich.

Allerdings sollten unbedingt die Fristen beachtet werden. Näheres zu den Fristen finden Sie hier in meiem Fachbeitrag zu den Fristen. 

3.3. Zahnmedizin

Bei Zahnmedizin ist das Bewerberaufkommen in etwa mit dem Aufkommen in Tiermedizin vergleichbar. Die Bewerbungsmöglichkeiten sind aber vielfach größer, da an ca. 20 Hochschulen Zahnmedizin angeboten wird.

Hier muss am Anfang einer Empfehlung für die Anzahl zu verklagender Hochschulen Ihr Bedarf, Ihre Note, Ihre Wartezeit und Ihr Bewerbungsverhalten bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de, ehemals ZVS) ermittelt und bewertet werden. Zu vielschichtig sind die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland. Lesen Sie zu den Kriterien, auf die es ankommt, hier im Betrag die Ziffer 3.1.: Die Kriterien für Humanmedizin geltend bei Zahnmedizin entsprechend. 

Mailen Sie mir Ihre Daten (Note/Wartezeit/Unis, die Sie bei der Stiftung für Hochschulzulassung angegeben haben) an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zur Analyse und Empfehlung einer Strategie oder rufen mich an: 0511. 220 620 60.

 

 Seitenanfang


4. Wann sollte ich die Studienplatzklagen idealerweise planen?

Idealerweise rechtzeitig vor dem 15.07. für das Wintersemester bzw. 15.01. für das Sommersemester. 

Da für alle Medzizinstudiengänge wegen des hohen Bewerberaufkommens zu empfehlen ist, mehrere Hochschulen zu verklagen und - s.o. - ein Zusammenhang bestehen kann zwischen Ihrer Bewerbung bei hochschulstart.de und späteren Klageverfahren, sollte optimalerweise vor den Bewerbungsstichtagen bei hochschulstart.de eine Klagestrategie entwickelt sein.

Kann ich auch nach dem 15.01. / 15.07. noch Studienplatzklagen planen?

Ja. Es sind dann jedoch Klagen an den Unis nicht mehr möglich, an denen bis zum 15.07. / 15.01. die Studienplatzklage eingeleitet sein muss. 

Außerdem ist dann Ihre Bewerbung bei hochschulstart.de schon eine Vorgabe, an der die spätere Klagestrategie auszurichten ist. Es kann dann also nicht mehr das Bewerbungsverhalten bei hochschulstart.de mit Blick auf die Klagestrategie ausgerichtet werden.

Es ist kompliziert. Aber so ist die Rechtslage.

Ohne versierten Anwalt ist es kaum noch möglich, klaren Durchblick bei allen Fristen und Bewerbungsbesonderheiten zu haben. Vertrauen Sie auf meine fast 10-jährige Erfahrung im Hochschulrecht.

 Seitenanfang


5.Welche Kosten muss ich kalkulieren?

Die Kosten sind abhängig von der Auswahl der Hochschulen: Steht die Klagestrategie (s.o.), können die Kosten ermittelt werden. 

Ich erstelle Ihnen kurzfristig und kostenfrei einen Kostenanschlag für Ihre Wunschunis. Mailen Sie mir ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) und Sie erhalten kurzfristig Auskunft.

Sie können auch hier die Kosten selbst ermitteln in 3 Schritten.

Sie können auch dieses Anfrageformular nutzen: Einfach mailen oder faxen. Fertig.

 

Hier ein Rechenbeispiel zu den Kosten, um die Preisunterschiede zu verdeutlichen:

 Seitenanfang

Wer einen Medizinstudienplatz einklagen will, muss der Realität ins Auge sehen, dass er sich gegen eine große Anzahl von Konkurrentendurchsetzen muss, die dasselbe Ziel verfolgen. Es gibt faktisch immer deutlich mehr Bewerber als versteckte Studienplätze. Deswegen ist unbedingt zu empfehlen, mehrere Unis zu verklagen. 

Am wichtigsten sind - klar - die Chancen. Wie sie Ihre Klagestrategie optiemieren können, ist in diesem Beitrag oben ausführlich dargelegt.

Die Chancen sind die eine Seite. Die Kosten die andere: Studienplatzklageverfahren können zwischen ca. 430 € bis ca. 2.500,00 € kosten - abhängig vom Bundesland, abhängig davon, ob sich die Uni anwaltlich vertreten lässt, abhängig davon, ob Sie neben dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Anorndung noch ein Hauptsacheverfahren führen müssen, abhängig davon, welchen Streitwert das Gericht festsetzt...

Schauen Sie nachstehende Bespielsrechnung, was eine Studienplatzklage beispielhaft in Niedersachsen oder Bayern kostet:

Dabei soll ein kurz (begrifflich) vorangestellt werden. Die „Studienplatzklage“ ist genau genommen in zwei verschiedene gerichtliche Verfahren zu unterteilen. Zum einen den Antrag auf Erlass einereinstweiligen Anordnung, zum anderen die Klage in der Hauptsache. In der Regel erschöpft sich meine Tätigekeit in der Praxis auf den Erlass der einstweiligen Anordnung. Die so genannte Klage in der Hauptsache führen wir dann durch, wenn es verfahrensnotwendig ist - in manchen Bundesländernzwingend!

Nur mit den Kosten für die einstweilige Anordnung beschäftigt sich daher dieser Artikel. Denn Sie genügt im Regelfall für eine Studienplatzklageverfahren. Erfasst werden die Anwalts- und die Gerichtskosten. Grundlage für die Berechnung von Anwalts- und Gerichtskosten ist der Streitwert, der (vom Gericht) für die einstweilige Anordnung festgesetzt wird. Diese Streitwerte werden regional im Bundesgebiet ganz unterschiedlich festgesetzt. Als Beispiel soll hier einmal das Nord - Süd - Gefälle Niedersachsen / Bayern herangezogen werden. Während in Bayern landesweit der Streitwert auf 2.500,00 € festgesetzt wird, setzen die Niedersachsen den Streitwert auf 5.000,00 € - also das Doppelte - fest. Nach diesen unterschiedlichen Streitwerten berechnen sich sodann die Anwalts- und Gerichtskosten. Nachstehende Berechnungsbeispiele sollen den Kostenunterschied einmal verdeutlichen. Die Berechungsbeispiele gehen davon aus, dass der Rechtsanwalt außergerichtlich den Studienplatz beantragt, sodann den Erlass auf Erlass der einstweiligen Anordnung stellt. Erfasst sind Anwalts- und Gerichtskosten.

Die nachstehenden Ausführungen gelten gleichermaßen für Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin.

Vorab: 

Danach kosten ein und dieselbe Studienplatzklage all inklusive an Anwaltskosten in

Bayern 422,87 €,

dagegen nur 

639,45 € in Niedersachsen.



 Seitenanfang
Da lohnt es sich schon, die Kosten zu optiemieren, gerade bei mehreren Klagen.

Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass je nach Verfahrensablauf die anfallenden Gebühren abweichen können. Wegen der Vielfalt der verschiedenen Möglichkeiten kann hier jedoch nicht auf jede Variante eingegangen werden. Dies muss dann der Entwicklung des Falles im Einzelfall vorbehalten bleiben.·


Die Errechnung dieser Beträge im Einzelnen:

Studienplatzklage Niedersachsen (Streitwert: 5.000,00 €)

Anwaltskosten


I. Außergerichtliche (Antrag gegen Uni)  Pauschal: 150,00 €

II. Anwaltsgebühr Gerichtverfahren:  489,45 €

III. Summe: 639,45 €

IV. Hinzu kommen noch Gerichtskosten in Höhe von 181,00 €

 

Gleicher Fall in Bayern (Streitwert 2.500,00 €):

 

 

Anwaltskosten


I. Außergerichtliche (Antrag gegen Uni)· Pauschal: 150,00 €

II. Anwaltsgebühr Gerichtverfahren:· 272,87 €

III. Summe: 422,87 €

IV. Hinzu kommen noch Gerichtskosten in Höhe von· 145,50 €

 

Fazit:

Sie sehen, dass die Kosten ganz erheblich voneinander abweichen. Wer also ein festes Budget für eine Studienplatzklage eingeplant hat, erkennt schnell, dass er für dasselbe Geld unter Umständen mehr Universitäten verklagen und damit potentiell seine Chancen auf Zuweisung eines Studien-
platzes erhöhen kann. Mit einem Budget für eine Studienplatzklage von 2.000,00 € lassen sich etwa vier Universitäten verklagen bei einem Streitwert von 2.500,00 €. Bei einem Streitwert von 5.000,00 € reicht dasselbe Budget noch nicht einmal für eine dritte Universität.

Eine bedarfsgerechte Kostenoptimierung orientiert an den dem Bedarf des Mandanten lässt sich individuell auf Wunsch erstellen. Fragen Sie an ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ): Kostenvoranschläge erhalten Sie kurzfristig und kostenfrei.

 Seitenanfang




 


Köbelinger Str.1
(Nähe Marktkirche,
gegenüber Standesamt)
30159 Hannover

Fon: 0511/220 620 60
Fax: 0511/220 620 66


Letzte Nachrichten

Studienplätze Humanmedizin

9 weitere Studienplätze Humanmedizin WS 2011/2012, 1. Fachsemester, VG Leipzig, Vergleich NC 2 1823/11

Studienplatz International Management

1 Studienplatz im Studiengang International Management (BA) 1. FS, VG Mainz 14 L 968/11.MZ (Fachhochschule Worms)

Studienplätze Humanmedizin

13 weitere Studienplätze Humanmedizin WS 2010/2011, VG Schwerin, 3 B 875/10 u.a., 1. Fachsemester

Studienplatz Soziale Arbeit

1 Studienplatz Soziale Arbeit, Hochschule Ostfalia Wolfenbüttel, 1. FS, WS 11/12

Studienplätze Humanmedizin

11 weitere Studienplätze Humanmedizin WS 2011/2012 VG Dresden, Beschluss vom 05.12.2011, 1. Fachsemester

Studienplatz Erziehung und Bildung

1 Studienplatz im Studiengang Erziehung und Bildung, 1. FS, VG Schleswig-Holstein, Az.: 9 C 143/11 Fachhochschule Kiel, WS 11/12

Studienplätze Humanmedizin

17 weitere Studienplätze Humanmedizin WS 2011/2012, VG Göttingen (8 C 708/11) 1. Fachsemester

Studienplatz Wirtschaftsinformatik

1 Studienplatz im Studiengang Wirtschaftsinformatik VG Dresden 15 L 688/11, 5. FS, WS 11/12, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Studienplatz Tourismus Management

1 Studienplatz Tourismus Management, 1. FS. Hochschule München, VG München, Az.: M 3 E 11 1447, SoSe 2011

1 Studienplatz Sonderpädogogik (B.A.)

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen vom 23.02.2012, Az.: 2 NB 613/10, Uni Hannover

Humanmedizin - Härtefall

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: 13 B 1589/11): Vergleich vom 22.02.2012: eine Medizinzulassung für Härtefallantrag

Wirtschaftswissenschaften - Masterstudiengang

1 weiterer Studienplatz: Verwaltungsgericht Hannover vom 26.01.2012, Az.: 6 A 4280/11

1 Studienplatz BWL (B.o.A.)

Sommersemester 2012, Fachhochschule Mainz University of Applied Sciences, 1. Fachsemester

9 Studienplätze Humanmedizin

Verwaltungsgericht Saarland (Beschluss vom 28.02.2012) - Az.: 1 L 584/11. NC u.a.) verpflichtet Uni Saarland 9 weitere Plätze Humanmedizin zu verteilen

1 Studienplatz International Management

Sommersemester 2012, 1. FS, Hochschule Worms

1 Studienplatz BWL (B.o.S.)

1. FS, SoSe 2012, Hochschule Darmstadt University of Aplied Sciences, VG Mainz, Az.: 3 L 286/12. EW.S2

10 weitere Plätze in München Humanmedizin

zum 1. FS, WS 2011/2012 Vergleich mit der Universität München

6 Plätze Zahnmedizin in Göttingen

so Verwaltungsgericht Göttingen zum SoSe 2012, 1. Fachsemester, Az.: 8 C 23/ 12 u.a.

Zahnmedizin: weitere Plätze im 2 und 3. FS

Verwaltungsgericht Göttingen, Az.: 8 C 23/12 u.a., SoSe 2012: 2 Plätze im 3. FS und 4 Plätze im 2. FS

22 Plätze Humanmedizin im 1. FS

Sommersemester 2012, Uni Göttingen, Verwaltungsgericht Göttingen, 8 C 1/12 u.a.


Impressum  |  Nutzungshinweise  |  Datenschutz  |  Sitemap