Studienplatzklage Lehramt: Bachelor | Staatsexamen | Master

Sonderpädagogik | Gymnasium | Grund- Haupt-Realschule | Berufsschule

Rechtsanwalt Rolf Tarneden

Studienplatz einklagen Lehramt? Eine lohnende Überlegung. Verfahren auf Lehramt Sonderpädagogik, Förderschule, Lehramt Gymnasium oder Lehramt Grund- und Hauptschule sind Erfolg versprechend. Der Bewerber kann enorm Wartezeit sparen, nimmt zugleich niemand anders seinen Studienplatz weg (siehe Ziffer 4). Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer sorgfältigen Analyse des Bedarfes des Studienplatzbewerbers sowie eines form- und fristgerecht geführten Verfahrens. Wie klage ich mit Erfolg meinen Studienplatz Lehramt sein? Wie sind sind die Chancen und wie die Kosten? Diese Fragen klärt dieser Beitrag.

 1. Gute Chancen bei Klage auf Lehramtsfächer

 2. Welche Konstellationen gibt es bei der Studienplatzklage auf Lehramt?

 3. Erfolgreiche Prozesse (Beispiele) 

 4. Nehme ich mit der Studienplatzklage einem Konkurrenten seinen Studienplatz weg?

 5. Was kostet die Studienplatzklage Lehramt?


1. Gute Chancen bei  der Studienplatzklage auf Lehramtsfächer

Nach meiner Erfahrung sind die Chancen bei Klagen auf Lehramtsfächer gut. Von den Chancen kann nur profitieren, wer sich rechtzeitig über Fristen und die richtige Bewerbungsstrategie infomiert. Das Hochschulrecht verlegt immer mehr die Bewerbungsfristen für eine Klage auf Studienplätze weit vor den Vorlesungsbeginn, zum Teil bis hin zu den Fristen zum "normalen" Verfahren, also auf den 15.07. für das Wintersemester und den 15.01. für das Sommersemester. 

Welche Frist Sie wahren müssen, um Erfolg zu haben?

Um alle Chancen zu wahren, sollte die Klage frühzeitig geplant werden. Näheres dazu finden Sie in meinem Fachartikel, der sich mit mit der Frage beschäftigt, welche Fristen zu beachten sind,  hier auf der homepage. 

Mein Tipp: Infomieren Sie sich frühzeitig, möglichst vor den Stichtagen 15.07. zum Wintersemester und 15.01. zum Sommersemester, um zu klären, ob an Ihrer Wunschuni den Antrag vor oder nach dem 15.01. zu stellen ist. Auch nach diesen Stichtagen kann geklagt werden, aber nicht mehr gegen alle Hochschulen. 

Haben Sie Fragen? Mailen Sie mir ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder rufen mich an. Kosten? Siehe unter Ziffer 5.

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2. Welche Konstellationen gibt es bei der Studienplatzklage auf Lehramt?

Wichtig ist eine genaue Analyse Ihres Falles. Folgende Konstellationen werden typischerweise angefragt:

  • der Bewerber will eine Zulassung für einen Bachelorstudiengang
  • der Bewerber möchte eine Zulassung für einen Masterstudiengang
  • der Bewerber hat eine 2-Fächerkombination: er hat für ein Fach eine Zulassung erhalten, für das andere nicht: Frage: kann isoliert auf das nicht zugelassene Fach geklagt werden?
  • der Bewerber begehrt die Zulassung zu einem Lehramststudiengang mit Staatsexamen
  • der Bewerber muss besondere Zugangsvoraussetzungen erfüllen (z.B. eine Eignungsprüfung)
  • der Bewerber möchte eine Zulassung zum höheren Fachsemester

Ich habe Mandanten erfolgreich in allen geschilderten Konstellationen vertreten. Wir wissen, wie Sie Erfolg haben können.

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3. Erfolgreiche Prozesse (Beispiele)

Ich habe bundesweit für Mandanten Lehramtstudiengänge eingeklagt, z.B. gegen die Justus-Liebig-Universität Gießen, gegen die TU Dortmund, Leibniz Universität Hannover, Universität Oldenburg, Universität Hamburg...

Ich habe Mandanten vertreten in Staatsexamenstudiengängen, bei Bachelorstudiengängen und Masterstudiengängen. Wir haben erfolgreich Mandanten eingeklagt zum zum ersten und zum höheren Fachsemester. Ich habe angehende Lehrer in ihre Masterstudiengänge eingeklagt. 

Vertrauen Sie auf meine jahrelange Erfahrung im Hochschulrecht.

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4. Nehme ich mit der Studienplatzklage einem Konkurrenten seinen Studienplatz weg?

Nein! Wir klagen auf versteckte Studienplätze, also solche, die nicht vergeben werden, wenn Sie nicht nicht klagen. Das Gericht vergibt aber nur dann einen versteckten Studienplatz, wenn genügend Ausbildungskapazität vorhanden ist. Sie nehmen daher lediglich in Anspruch, was bereits vorhanden ist, aber fehlerhaft nicht vergeben wurde. Kein Konkurrent oder Studienbewerber verliert also seinen Platz, wenn eine Studienplatzkläger für sich den Platz einklagt.

 

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5. Was kostet die Studienplatzklage Lehramt?

Preistransparenz wird bei mir groß geschrieben.

Ein Verfahren kostet bei Normalverlauf an Anwaltskosten entweder 422,87 €, 552,82 € oder 639,45 €.

Die Preisunterschiede folgen aus den unterschiedlichen Streitwerten, die die Gerichte in den einzelnen Bundesländern zugrunde legen. 

Was Ihr Fall kostet?

Nennen Sie mir Ihr Bundesland und ich kann Ihnen die Kosten mitteilen. Fragen Sie an ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder rufen mich an (0511. 220 620 60): Sie erhalten kurzfristig und kostenfrei einen Kostenvoranschlag.

In welchem Bundesland welche Kosten gelten, finden Sie auch hier auf Seite 4. Dort können Sie auch die Kosten selbst ermitteln in 3 Schritten.

 

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Köbelinger Str.1
(Nähe Marktkirche,
gegenüber Standesamt)
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Fon: 0511/220 620 60
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