Studienplatzklage Fachhochschule bundesweit: FAQ vom Anwalt

Rechtsanwalt Rolf Tarneden

Studienplatz einklagen (Studienplatzklage) gegen Fachhochschulen: Von mir vertretene Verfahren (z.B. Soziale Arbeit, BWL, Wirtschaftswissenschaften, Jounalistik, International Management u.v.m.) hatten weit überwiegend Erfolg. Ob Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang: Die Erfolgsaussichten bewerte ich als überaus positiv. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung gegen Hochschulen bundesweit (werfen Sie weiter unten einen Blick in unsere Liste erstrittener Studienplätze). Die Vorteile: Sie haben keine Wartezeit  und nehmen nur einen "verschwiegenen" Studienplatz in Anspruch - nehmen niemandem seinen Studienplatz weg.  

 1. Erfolgsaussichten bei Studienplatzklage gegen Fachhochschulen?

 2. Aktuelle Verfahren bei Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen

 3. Fristen bei Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen

 4. Kosten bei Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen

 5. Verfahrensgang bei Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen?


1. Erfolgsaussichten bei Studienplatzklage gegen Fachhochschulen

Die Studienplatzklage gegen Fachhochschulen ist eine aussichtsreiche Möglichkeit, (zumeist) unabhängig von Note und Wartezeit einen Studienplatz zu erlangen.

Wir haben in vielen Verfahren Mandanten auf diese Weise zum Wunschstudium verholfen. Die "gesparte" Wartezeit ist von unschätzbarem Wert. 

Das postive Dabei ist: der Studienplatzkläger nimmt nur einen "verschwiegenen" Studienplatz in Anspruch. Er nimmt niemand anders einen Studienplatz weg. 

Wir legen viel Wert auf eine schnelle Mandatsführung, die in erster Linie zum Ziel hat, dass der Studienplatzkläger zum Vorlesungsbeginn seinen Studienplatz hat. In der Mehrheit der Fälle ist dies bislang gelungen.

Fragen Sie nach. Der nächste verschwiegene Studienplatz könnte Ihrer sein.

 

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2. Aktuelle Verfahren (Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen)

Nachstehend einige Verfahren, in denen ich erfolgreich Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen für Mandanten geführt habe:

 

  • 1 Studienplatz im Studiengang International Management (BA) 1. FS, VG Mainz 14 L 968/11.MZ (Fachhochschule Worms)

  • 1 Studienplatz Soziale Arbeit, Hochschule Ostfalia Wolfenbüttel, 1. FS, WS 11/12

  • 1 Studienplatz im Studiengang Erziehung und Bildung, 1. FS, VG Schleswig-Holstein, Az.: 9 C 143/11 Fachhochschule Kiel, WS 11/12

  • 1 Studienplatz im Studiengang Wirtschaftsinformatik VG Dresden 15 L 688/11, 5. FS, WS 11/12, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

  • 1 Studienplatz Tourismus Management, 1. FS. Hochschule München, VG München, Az.: M 3 E 11 1447, SoSe 2011

  • 1 Studienplatz Multimedia Production, Fachhochschule Kiel, VG Schleswig-Holstein, 9 C 74/10, WS 10/11

  • 1 Studienplatz Masterstudiengang Kommunikationsmanagement, Fachhochschule Hannover, WS 11/12

  • 1 Studienplatz Wirtschaftsingenieur Maschinenbau, 1. FS, Fachhochschule Hannover, SoSe 2011

  • 1 Studienplatz Journalistik, 1. FS, WS 10/11, Fachhochschule Hannover

  • 1 Studienplatz Public Relation, 1. FS WS 10/11 Fachhochschule Hannover

  • ...

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3. Fristen bei Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen

Wer eine Studienplatzklage gegen eine Fachhochschule führt, muss bestimmte Fristen beachten, hier die wichtigsten:

Niedersachsen: Wintersemester: 20.09., Sommersemester: 20.03.

Hessen: Wintersemester: 01.09., Sommersemester 01.09.

Nordrhein-Westfalen: Wintersemester 01.10., Sommersemester 01.04.

Schleswig-Holstein: keine Frist: meine Empfehlung: 2-3 Wochen vor Vorlesungsbeginn

Rheinland-Pfalz:  keine Frist: meine Empfehlung: 2-3 Wochen vor Vorlesungsbeginn

Bremen: Wintersemester: 10.09.,   Sommersemester: 10.03.

Bayern: keine Frist: meine Empfehlung: 2-3 Wochen vor Vorlesungsbeginn

Hamburg: der Antrag muss bis Vorlesungsbeginn beim Gericht eingereicht sein

 

Wenn Sie Ihr Bundesland nicht gefunden haben, fragen Sie einfach. Sie erhalten kurzfristig Auskunft, wann die Frist abläuft.


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4. Kosten bei Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen

Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz. Wer zur Kasse geht, will vorher wissen, wieviel er zahlen muss. Deshalb biete ich einen Kostenrechner an, mit dem Sie die Kosten selbst ermitteln können (4.1.) oder ich erstelle Ihnen kostenfrei und unverbindlich einen Kostenvoranschlag (4.2.).

4.1.

Errechnen Sie in 3 Schritten die Kosten selbst. Nutzen Sie dazu hier unseren Kostenrechner auf unsere website.

4.2.

Oder fragen Sie die Kosten unverbindlich an. Mailen Sie mir ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) oder schicken Sie ein Fax (0511. 220 620 66) und nennen mir Studiengang und Fachhochschule. In 24 Stunden haben sie kostenfrei und unverbindlich einen Kostenvoranschlag.

 

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5. Verfahrensgang bei Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen

Fachhochschulstudiengänge sind stark verschult. Schon ein Vorlesungsverlust von wenigen Wochen kann ein unaufholbarer Rückstand werden. Daher setzen wir alles daran, die Zulassung zum Vorlesungsbeginn zu erstreiten. 

Eine mögliche Prozesstaktik der Fachhochschulen ist es, im Gerichtsverfahren einen Vergleich anzubieten. Dieser hat in der Regel folgenden Inhhalt:

Der Studienplatzkläger erhält den gewünschten Studienplatz.

Im Gegenzug trägt er die Verfahrenskosten.

Dieser Vergleich hat den Vorteil, dass der Studienplatzkläger kurzfristig seinen Studienplatz erhält. Da ein Vergleich geschlossen wurde, kann er auch nicht wieder "raus geklagt" werden.

Ich verfüge über jahrelange  Erfahrung bei Klagen gegen Fachhochschulen. 

 

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