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Studienplatz einklagen: Soziale Arbeit
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
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Studienplatz für Soziale Arbeit einklagen hat nach meiner Erfahrung gute Erfolgsaussichten. Vielfach haben wir für Mandanten mit nur eine Klage den Wunschstudiengang erstritten. Der Studiengang ist stark nachgefragt, eine gute Hochschulauswahl zum richtigen Zeitpunkt daher wichtig für eine erfolgreiche Studienplatzklage. Das Gute an der Studienplatzklage: sie ist sozial: mit der Klage wird niemand anders sein Studienplatz weggenommen. Sie klagen nur einen Platz ein, der sonst unbesetzt bliebe, obglich die Uni oder Hochschule den Platz vergeben müsste. Ich bin seit vielen Jahren im Hochschulrecht tätig, anfangs als Berater für Studenten im Auftrag des Studentenwerkes Hannover. Welches Angebot für den Studiengang Soziale Arbeit gibt es? Wann sollte ich mein Verfahren einleiten und mich informieren? Wie ssind die Chancen und wie die Kosten? Antworten in diesem Beitrag.
1. Wie sind die Chancen?
2. Wo kann ich im Sommersemester 2012 auf Soziale Arbeit klagen?
3. Wann sollte ich die Klage planen und mich informieren?
4. Wie hoch sind die Anwaltskosten für die Klage?
1. Wie sind die Chancen?
Nach meiner Erfahrung gut. Ich viele Semester in verschiedenen Bundesländern Verfahren geführt, die weit überwiegend erfolgreich waren. Deswegen bewerte ich Studienplatzklagen in Soziale Arbeit als sehr chancenreich.
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2. Wo kann ich im Sommersemester 2012 auf Soziale Arbeit klagen?
Es gibt ein groß gefächertes Angebot zurück zu führen auf den großen Bedarf an Menschen mit Ausbildung im sozialen Bereich. An nachfolgenden Hochschulen - zumeist Fachhochschulen - kann Soziale Arbeit zum Sommersemester 2012 studiert werden.
Bachelor of Arts: Studiengang: Soziale Arbeit soweit nichts anderes vermerkt
Fachhochschule Berlin
Fachhochschule Bielefeld
Fachhochschule Coburg
Fachhochschule Dortmund
Universität Essen
Fachhochschule Esslingen
Fachhochschule Fulda
Fachhochschule Hildesheim
Fachhochschule Jena
Fachhochschule Kiel
Fachhochschule Koblenz
Fachhochschule Koblenz (Soziale Arbeit ( BASA-Online)
Fachhochschule Mannheim
Fachhochschule Mittweida
Fachhochschule Münster
Fachhochschule Potsdam: Soziale Arbeit (BASA-Online)
Fachhochschule Regensburg (Soziale Arbeit – Soziale Dienste an Schulen)
Fachhochschule Regensburg
Fachhochschule Weingarten
Fachhochschule Wiesbaden
Fachhochschule Wiesbaden: Soziale Arbeit (BASA-Online)
Fachhochschule Wolfenbüttel (Ostfalia)
Master of Arts: Studiengang: Soziale Arbeit soweit nichts anderes vermerkt
Fachhochschule Coburg (Klinische Sozialarbeit)
Fachhochschule Esslingen
Fachhochschule Frankfurt am Main
Fachhochschule Fulda
Fachhochschule Fulda (Soziale Arbeit- Schwerpunkt Sozialraumentwicklung und –organisation)
Fachhochschule Hamburg
Fachhochschule Landshut: Angewandte Forschung in der Sozialen Arbeit
Fachhochschule München: Angewandte Forschung in der Sozialen Arbeit
Fachhochschule Nürnberg
Die vorstehende Übersicht ist nach bestem Wissen erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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3. Wann sollte ich die Klage planen und mich informieren?
Das hängt davon ab, ob sie soziale Arbeit an einer Fachhochschule studieren wollen oder an einer Universität (siehe dazu oben Ziffer 2).
3.1. Bei Studienplatzklage Soziale Arbeit an Fachhochschule
sollten Sie sich idealerweise schon zur Zeit Ihrer Bewerbung informieren, wenn Sie alle Chancen wahren wollen. Wenn Sie sich schon beworben haben, sollten Sie sich frühestmöglich über die Frist informieren. Näheres zu den Fristen finden Sie in meinem Fachartikel zu Studienplatzklagen gegen Fachhochschulen, hier auf unserer homepage.
3.2. Bei Studienplatzklage Soziale Arbeit an Universitäten
sollten Sie sich idealerweise zur Zeit Ihrer eigenen Bewerbung an der Uni informieren, wann ein Klageverfahren vorbereitet werden muss. Wenn Sie sich schon beworben haben, sollten Sie sich frühestmöglich (auch vor Erhalt eines Ablehnungsbescheides) über die Fristen informieren. Denn evtl. ist ein fristwahrenden Antrag erforderlich. Näheres zu den zu beachtenden Fristen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, finden Sie hier in meinem Fachartikel zu Fristen bei Studienplatzklagen.
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4. Wie hoch sind die Anwaltskosten für die Klage?
Abhängig vom Bundesland 422,87 € oder 639,45 €.
Schauen Sie in unserem Kostenrechner (dort Seite 2), in welchem Bundesland welche Kosten entstehen. Enthalten ist die Vertretung gegenüber der Uni/Fachhochschule sowie der Antrag an das Gericht.
Bei Obsiegen wird der Großteil der Kosten erstattet.
Haben Sie Fragen? Mailen Sie mir (
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) oder rufen mich an (0511. 220 620 60): Kostenvoranschläge erhalten Sie kurzfristig und kostenfrei.
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