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Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit in Deutschland - § 21 AufenthG
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (§ 21 AufenthG) ist für Ausländer interessant, die in Deutschland eine Firma gründen wollen. Deutschland ist für Investoren interessant: Deutschland verfügt über ein seit Jahrzenten sicheres politisches System, verfügt über eine gute Infrastruktur und eine starke Wirtschaftskraft - ist weltweit hoch angesehen. Die Rechtslage ist den investierenden Ausländer ist schwierig: Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis steht im Ermessen der Ausländerbehörde. Das Investitionsrisiko ist groß. Nach dem Gesetz sollen mindestens 250.000,00 € in Deutschland investiert sein. Wer Erfolg haben will, benötigt daher einen langen Atem und eine gute Investmentstrategie. Wir haben schon viele Mandanten beraten in Fällen dieser Art. Welche Investments lohnen sich? Muss ich die Firma gründen oder kann ich auch eine bestehende Firma aufkaufen? Genügt die Verwaltung des eigenen Vermögens (z.B. Immobilienverwaltung)? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit in Deutschland bekommen?
2. Kann ich auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sich die Firma noch in der Gründungsphase befindet?
3. Für welche Staaten gibt es Erleichterungen?
4. Für wieviele Jahre wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt? Wird sie auch für Frau und Kinder erteilt?
5. Welche Gesellschaftsform bietet sich für eine selbständige Tätigkeit an?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit in Deutschland bekommen?
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Gründung einer selbständigen Tätigkeit sind gesetzlich geregelt. Grundsätzlich kann ein Aufenthaltstitel nur erteilt werden, wenn
- ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist
Im Rahmen des Verfahrens der Erteilung der Aufenhaltserlaubnis ist dann zu prüfen, ob ein inländisches öffentliches Interesse an der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung besteht.
Dazu sind - siehe soeben - die Auswirkungen der Investition auf die Wirtschaft zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung werden andere inländische Behörden herangezogen. So werden zum Beispiel Anfragen bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer gestellt und Prüfungen durch die örtliche Gewerbebehörde durchgeführt. Diese Behörden geben dann ihre Stellungnahme ab. Dabei haben sie sich dazu zu erklären, ob Einwendungen gegen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erhoben werden. Regelmäßig wird die Aufenthaltserlaubnis nur erteilt, wenn diese Stellungnahmen positiv ausfallen.
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2. Kann ich auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sich die Firma noch in der Gründungsphase befindet?
Ein besonderes Problem bei der Erlangung eines Aufenthaltstitels zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit liegt darin, dass die Aufenthaltserlaubnis regelmäßig nur dann erteilt wird, wenn auch tatsächlich eine Firma mit Geschäftssitz, Geschäftsbeziehungen, Kundenstamm u.s.w. besteht und dies auch nachgewiesen ist. Der Aufbau einer solchen Firmenstruktur erfordert jedoch eine gewisse Zeit. Und während dieser Zeit verfügt der ausländische Firmengründer (noch) nicht über einen langfristigen Aufenthaltstitel. Aus diesen Gründen ist es dann regelmäßig unumgänglich, dass der ausländische Firmengründer die Gründungsphase des Unternehmens mit einem Kurzvisum (Geschäftsvisum) überbrückt. Dieses Geschäftsvisum ermöglicht zumindest Kurzaufenthalte in Deutschland, sodass das Unternehmen in seiner Gründungsphase zumindest teilweise in Deutschland gemanagt werden kann.
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3. Für welche Staaten gibt es Erleichterungen?
Erleichterungen bei der Erteilung des Aufenthaltstitels zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gibt es für bestimmte Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland besondere Verträge geschlossen hat. Mit folgenden Staaten sind Verträge geschlossen worden:
- Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
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4. Für wieviele Jahre wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt? Wird sie auch für Frau und Kinder erteilt?
Entscheidet die Ausländerbehörde positiv, wird die Aufenthaltserlaubnis dann zunächst maximal bis zu 3 Jahre befristet erteilt. Danach ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, also eines unbefristeten Aufenthaltstitels - möglich.
Die Aufenhaltserlaubnis zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wird zunächst der Person erteilt, die die Investitionen tätigt. Diese Person hat häufig ein Interesse daran, auch für Ehegatten und Kinder ein Aufenthaltsrecht Deutschland zu bekommen. Nach dem Gesetz kann auch diesem Personenkreis eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
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5. Welche Gesellschaftsform bietet sich für eine selbständige Tätigkeit an?
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftsform. Es kann sich also um eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft handeln. Auch sind Personenhandelsgesellschaften denkbar.
Häufig wird die GmbH als Gesellschaftsform gewählt. Das Gründungskapital von 25.000,00 EUR muss auf einem Geschäftskonto eingezahlt werden. Den Gründungsvertrag der Gesellschaft muss ein Notar aufsetzen. Dieser Gründungsvertrag wird dann an das Handelsregister beim Amtsgericht zur Eintragung weitergereicht. Erst wenn die Eintragung erfolgt ist, kann die Firma rechtswirksam handeln. Die GmbH ist die günstigste Form der Gründung einer Kapitalgesellschaft und damit einer juristischen Person. Der Vorteil einer Kapitalgesellschaft liegt in den Haftungsbegrenzungen.
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